eurocom Vertriebs-GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eurocom Vertriebs-GmbH

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz: AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit den Kunden der Eurocom Vertriebs-GmbH. Der Kunde erkennt diese mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung an.
(2) Verbraucher im Sinne der AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne der AGB sind natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne der AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil und auch nicht anerkannt, auch nicht in Teilen; es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Alle Angebote der Eurocom Vertriebs-GmbH sind unverbindlich und freibleibend.
Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
(2) Mit Eingang der Serviceanzeige bei der Eurocom Vertriebs-GmbH, wird die Eurocom Vertriebs-GmbH mit der Erstellung eines Kostenvoranschlags für die Beseitigung des in der Serviceanzeige bezeichneten Fehlers beauftragt, soweit kein Garantie bzw. Gewährleistungsfall vorliegt. Der Kostenvoranschlag wird dem Kunden übersandt und von diesem schriftlich oder per Fax bestätigt, sofern dieser eine Weiterführung des Auftrags und somit eine Reparatur des Gerätes wünscht. Sollte die Eurocom Vertriebs-GmbH den Auftrag zur Erstellung eines Kostenvoranschlags nicht annehmen, so wird die Eurocom Vertriebs-GmbH den Kunden darüber umgehend informieren. Der Kostenvoranschlag stellt ein Angebot zum Abschluss eines Service- oder Reparaturvertrages dar, welches der Kunde mit dessen Bestätigung innerhalb von 21 Tagen (Eingang bei der Eurocom Vertriebs-GmbH) seit Datum des Kostenvoranschlags annimmt.
(3) Hat der Kunde in der Serviceanzeige die Freigabe der Reparatur bis zu einem bestimmten Betrag erklärt, so ist die Eurocom Vertriebs-GmbH berechtigt, die Reparatur auszuführen, ohne den Kostenvoranschlag dem Kunden zu übersenden, wenn sich bei der Erstellung des Kostenvoranschlags ergibt, dass der vom Kunden in der Serviceanzeige genannte Rahmen nicht überschritten wird. Bei darüber hinausgehenden Reparaturkosten oder sofern nicht bereits ein Reparaturauftrag erteilt wird, wird ein Kostenvoranschlag erstellt.
(4) Soweit durch den Kunden von einem Garantie/Gewährleistungsfall ausgegangen wird, aber tatsächlich keine Garantie/ Gewährleistung eingreift, ist die Eurocom Vertriebs-GmbH berechtigt, eine Unkostenpauschale von max. 25,00  Euro dem Kunden in Rechnung zu stellen.

§ 3 Leistungsumfang
(1) Die Eurocom Vertriebs-GmbH erbringt im Rahmen des geschlossenen Vertrages Service- und Reparaturleistungen, insbesondere die Reparatur und Wartung von Hardware und Telekommunikationsgeräten.
(2) Aufgrund der Qualitätsrichtlinien der Hersteller ist die Eurocom Vertriebs-GmbH zur vollständigen Instandsetzung des zur Reparatur eingehenden Gerätes im Sinne der technischen Beschreibung verpflichtet.
(3) Wird die Eurocom Vertriebs-GmbH in Garantie/Gewährleistungsfällen in Anspruch genommen und festgestellt, dass kein Garantie/Gewährleistungsfall vorliegt, wird ein Kostenvoranschlag erstellt.
(4) Die Annahme von Geräten, die an die Eurocom Vertriebs-GmbH unfrei übersandt werden, kann von der Eurocom Vertriebs-GmbH verweigert werden. Im Falle einer Annahme behält sich die Eurocom Vertriebs-GmbH vor, die Kosten der unfreien Versendung dem Kunden in Rechnung zu stellen.

§ 4 Kostenvoranschlag
(1) Die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist entsprechend der im Zeitpunkt des Eingangs der Serviceanzeige bei der Eurocom Vertriebs-GmbH gültigen Preisliste zu vergüten.
(2) Der Kostenvoranschlag stellt lediglich eine fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten dar. Die Eurocom Vertriebs-GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlags. Ergibt sich bei der Reparatur, dass diese nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags ausführbar ist, so kann der Kunde den Vertrag aus diesem Grund kündigen. Im Fall der Kündigung kann die Eurocom Vertriebs-GmbH einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen. Ist eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags zu erwarten, so wird die Eurocom Vertriebs-GmbH den Kunden davon vor Ausführung der Arbeiten unterrichten.
(3) Die Eurocom Vertriebs-GmbH weist darauf hin, dass im Rahmen der Erstellung eines Kostenvoranschlags bereits Eingriff in das Gerät erforderlich sein können.
(4) Geht der Kostenvoranschlag nicht innerhalb der in § 2 Abs.2 genannten Frist ausgefüllt und unterschrieben bei der Eurocom Vertriebs-GmbH ein, so wird die Eurocom Vertriebs-GmbH das Gerät unrepariert auf Kosten des Kunden an diesen zurücksenden.

§ 5 Datensicherung
(1) Die Sicherung der in einem Gerät gespeicherten Daten obliegt allein dem Kunden vor Übergabe des Gerätes an die Eurocom Vertriebs-GmbH.
(2) Die Eurocom Vertriebs-GmbH weist darauf hin, dass bei einer Reparatur oder Serviceleistung Daten (z.B. Telefonnummer, Adressdaten usw.) verloren gehen können.

§ 6 Vergütung
Die Vergütung bemisst sich nachdem für die Reparatur bzw. Serviceleistung erforderlichen Zeitaufwand, zuzüglich der notwendigen Auslagen, insbesondere dem Preis für die benötigten Ersatzteile. Maßgeblich für die Berechnung ist die bei der Erstellung des Kostenvoranschlags gültige Preisliste. Für Ersatzteile gelten die in Zeitpunkt der Erstellung des Kostenvoranschlags gültigen Ersatzteilpreise. Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung wir mit Zugang der Rechnung fällig, soweit der Kunde der Abnahme der Leistung nicht widersprochen hat.

§ 7 Erfüllungsort, Versand
(1) Der Versand erfolgt unfrei, in der Regel ab Sitz von der Eurocom Vertriebs-GmbH. Alle Sendungen sind mit üblicher Verpackung versehen. Die Wahl der Versandart nach billigem Ermessen überlassen, sofern besondere Vereinbarungen nicht getroffen werden.
(2) Erfüllungsort für alle Service- und Reparaturleistungen ist der Sitz von der Eurocom Vertriebs-GmbH. Die Versendung durch den Kunden an die Eurocom Vertriebs-GmbH und die Versendung von der Eurocom Vertriebs-GmbH an den Kunden erfolgt auf Gefahr des Kunden, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

§ 8 Zahlungsbedingungen
(1) Die Zahlungen erfolgen per Nachnahme, bar, EC-Cash oder nach Wahl von der Eurocom Vertriebs-GmbH gegen Rechnung.
(2) Bei Überschreitung des kalendarisch bestimmbaren Zahlungsziels oder nach Mahnung kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Ein Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ein im Verzug befindlicher Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld mindestens jedoch in Höhe 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber Unternehmern behält sich die Eurocom Vertriebs-GmbH vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
(3) Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung wegen allgemeiner Liquiditätsschwierigkeiten in Verzug oder haben sich seine Vermögensverhältnisse nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert, werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten der Eurocom Vertriebs-GmbH gegenüber sofort fällig. Die Eurocom Vertriebs-GmbH ist dann berechtigt, ausstehende Reparatur- und Serviceleistungen, die Erstellung von Kostenvoranschlägen und Lieferung nur gegen Sicherheitsleistungen oder Vorauskasse auszuführen oder vom Vertrag zurück zu treten.

§ 9 Pfandrecht von der Eurocom Vertriebs-GmbH, unterlassene Abholung
(1) Der Eurocom Vertriebs-GmbH steht wegen der auftragsgemäß erbrachten Leistungen sowie wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Eurocom Vertriebs-GmbH und dem Kunden ein Pfandrecht an Geräten zu, die im Rahmen des Auftrags in den Besitz von der Eurocom Vertriebs-GmbH gelangt sind. Löst der Kunde das ihm per Nachnahme übersandte Gerät nicht ein, nimmt dieses nicht ab oder kann dieses ihm nicht zugestellt werden, so wird die Eurocom Vertriebs-GmbH den Kunden schriftlich auffordern, dass Gerät innerhalb eines Monats bei ihr abzuholen oder nach Wahl des Kunden nochmals kostenpflichtig an ihm zu übersenden. Holt der Kunde nach dieser Aufforderung das Gerät nicht binnen eines Monats ab oder führt auch der zweite Zustellungsversuch nicht zu einem Erfolg, so wird die Eurocom Vertriebs-GmbH den Verkauf des Geräts dem Kunden ankündigen und dabei den Geldbetrag bezeichnen, wegen dem der Verkauf stattfinden soll.
(2) Nach Ablauf eines Monats ab der Ankündigung ist die Eurocom Vertriebs-GmbH zu einer Verwertung berechtigt. Die Eurocom Vertriebs-GmbH ist auch berechtigt, dass Gerät im Wege des freihändigen Verkaufs zu veräußern.
(3) Das Recht zum freihändigen Verkauf besteht auch dann, wenn die gemäß Absatz 1 von der Eurocom Vertriebs-GmbH zu machende Mitteilung dem Kunden an die im Auftrag enthaltene Adresse nicht zugestellt werden kann und der Kunde entgegen § 15 Abs.3 die Eurocom Vertriebs-GmbH über eine Veränderung seiner Adresse nicht informiert hat.

§ 10 Gewährleistungen
(1) Soweit die Eurocom Vertriebs-GmbH im Rahmen der geschlossenen Vertragsverhältnisse Werkleistungen erbringt, leistet die Eurocom Vertriebs-GmbH Gewährleistungen auf die erbrachte Werkleistung innerhalb einer Frist von einem Jahr, wenn es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt und innerhalb von zwei Jahren bei einem Verbraucher, nach Maßgabe dieser Bestimmung.
(2) Weist eine Reparaturleistung von der Eurocom Vertriebs-GmbH einen Mangel auf, so kann der Kunde binnen angemessener Frist Nacherfüllung verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von der Eurocom Vertriebs-GmbH durch Mangelbeseitigung oder Herstellung eines neuen Werkes.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, der Eurocom Vertriebs-GmbH erkennbare Störungen oder Mängel unverzüglich anzuzeigen. Eine Haftung für verspätete Entstörung oder Mängelbeseitigung tritt nur ein, soweit der Kunde die erkennbare Störung oder den erkennbaren Mangel rechtzeitig angezeigt hat. Mängelrügen sind mit einer nachvollziehbaren Schilderung der Fehlersymptome schriftlich an die Eurocom Vertriebs-GmbH zu übermitteln.
(4) Hat der Kunde die Störung oder den Mangel zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung oder ein gemeldeter Mangel nicht vor, ist die Eurocom Vertriebs-GmbH berechtigt, ihre durch die Mängelbeseitigung oder versuchte Mängelbeseitigung entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt zu verlangen.
(5) Die Gewährleistung von der Eurocom Vertriebs-GmbH erstreckt sich nicht auf Mangel, die durch äußere Einflüsse oder durch ein Nichteinhalten der für die Nutzung des Leistungsgegenstandes von der Eurocom Vertriebs-GmbH vorgegebenen Nutzungsbedingungen verursacht werden. Sie entfällt, soweit der Kunde den Leistungsgegenstand ohne Zustimmung von der Eurocom Vertriebs-GmbH selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Mängel nicht durch solche Änderungen verursacht worden sind und die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht unzumutbar erschwert wird.
(6) Die Eurocom Vertriebs-GmbH kann die Nacherfüllung verweigern, bis der Kunde an die Eurocom Vertriebs-GmbH die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels oder der zugesicherten Eigenschaft entspricht, bezahlt hat.
(7) Der Kunde hat das Recht, nach Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung und nach Verweigerung oder Fehlschlagen der Nacherfüllung vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung der Vergütung zu verlangen. Der Anspruch auf Schadenersatz ist gegenüber Unternehmer-Kunden ausgeschlossen. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung liegt frühestens nach zwei erfolglosen Mangelbeseitigungsversuchen vor. Im übrigen gilt die nachfolgende Haftungsbestimmung gemäß § 13.

§ 11 Vertragliches Rücktrittsrecht
(1) Die Eurocom Vertriebs-GmbH hat in jedem der nachfolgenden Fälle das Recht, vom Vertrag zurückzutreten:
(a) bei Ereignissen höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Naturkatastrophen und vergleichbaren Vorkommnissen, soweit dies es die Eurocom Vertriebs-GmbH nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ihre Leistungen zu erbringen;
(b) wenn sich die Vermögensverhältnisse oder die Kreditwürdigkeit des Kunden nach Vertragsabschluß wesentlich verschlechtert haben, insbesondere Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde;
(c) bei fehlerhaften, den Vertragszweck erheblich gefährdenden Angaben des Kunden über seine Vermögensverhältnisse oder Kreditwürdigkeit;
(d) bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden und Geschäften des Kunden, die gegen die guten Sitten verstoßen oder unlautere Handlungen darstellen.
(8) Bei teilweiser oder zeitlicher Unmöglichkeit kann der Vertrag in beidseitigem Einvernehmen der veränderten Bedingungen angepasst werden. Bei Schadensersatzansprüchen von der Eurocom Vertriebs-GmbH wegen vom Kunden zu vertretener Unmöglichkeit oder aufgrund Rücktritts vom Vertrag aus gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechten steht der Eurocom Vertriebs-GmbH ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 25% der jeweiligen vertraglichen Vergütung zu, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Die Eurocom Vertriebs-GmbH ist es unbenommen einen höheren Schaden nachzuweisen.

§ 12 Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Die Eurocom Vertriebs-GmbH ist berechtigt, die Ansprüche und Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden an Dritte zu übertragen, soweit der Vertragszweck hierdurch nicht gefährdet wird.
(2) Der Kunde kann die ihm zustehenden Ansprüche nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Eurocom Vertriebs-GmbH an Dritte abtreten, soweit es sich nicht um eine Geldforderung handelt.
(3) Gegen Ansprüche von der Eurocom Vertriebs-GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
(4) Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen unmittelbar aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis herrührender Gegenansprüche zu. Im übrigen kann er Kunde ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüche gegen die Eurocom Vertriebs-GmbH nur ausüben, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.

§ 13 Haftungsbeschränkung
(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von der Eurocom Vertriebs-GmbH auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen von der Eurocom Vertriebs-GmbH. Bei Unternehmern haftet die Eurocom Vertriebs-GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der Eurocom Vertriebs-GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
(3) Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Lieferung der Leistung bzw. Abnahme des Werkes. Dies gilt nicht, wenn die Eurocom Vertriebs-GmbH Arglist vorwerfbar ist.

§ 14 Datenversicherung
(1) Alle vom Kunden erhaltenen Daten können erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes.
(2) Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.
(3) Der Kunde stimmte dieser Datenverarbeitung ausdrücklich zu.

§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Ereignisse höherer Gewalt, die einem Vertragspartner eine Leistung oder Obliegenheit wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den betroffenen Vertragspartner die Erfüllung dieser Verpflichtung oder Obliegenheit um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe in den Betrieben der Vertragspartner oder Arbeitskämpfe in dritten Betrieben und ähnliche Umstände, von denen die Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar betroffen sind, gleich. Dies gilt insbesondere auch für Verzögerung bei der Leistungserbringung durch die Eurocom Vertriebs-GmbH, wenn diese aus fehlenden Zuarbeiten Ihrer Zulieferer oder Erfüllungshilfen resultieren.
(2) Die Eurocom Vertriebs-GmbH darf sich Dritter, insbesondere verbundener Unternehmen, als Erfüllungsgehilfen, bei der Erfüllung seiner Leistungsverpflichtungen bedienen. Die vertraglichen Pflichten von der Eurocom Vertriebs-GmbH bleiben hiervon unberührt.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, der Eurocom Vertriebs-GmbH sämtliche seine Person betreffende und für den Auftrag relevanten Veränderungen unverzüglich mitzuteilen.
(4) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Eurocom Vertriebs-GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahmen des UN-Kaufrechts (CISG United Nations Convention on Contracts for International Sale of Goods vom 11.04.1980).
(5) Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertag ist der Geschäftssitz von der Eurocom Vertriebs-GmbH vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentrechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde bei Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat bzw. ein solcher nicht bekannt ist.
(6) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird.